Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Käthes Sommerhaus

Ferienhaus in 01814 Reinhardtsdorf—Schöna, OT Schöna,
Bahnhofstraße 110 c

  1. Anreise / Abreise
    Am Anreisetag kann das Apartment ab 16:00 Uhr bezogen werden. Vorherige Anreisen sind auf Nachfrage möglich. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
    Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
  2. Sonderwünsche und Nebenabreden
    …sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere nur auf Anfrage und gegen Aufpreis.
  3. Bezahlung
    Vorbehaltlich anderer Absprachen sind 30% des Reisepreises bis 14 Tage nach verbindlicher Buchung anzuzahlen. Der restliche Mietpreis kann vor Ort bezahlt werden. Der Mieter hat die Möglichkeit, das Geld per Überweisung auf das Konto laut Bestätigungsschreiben zu überweisen oder kann durch Angabe der Kreditkartennummer den Vermieter mit der Abbuchung des Betrages beauftragen. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Reinigung, WLAN, Energie und Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.
  4. Rücktritt des Gastes
    Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bis drei Monate vor Anreise kann kostenfrei storniert werden. Im Falle eines späteren Rücktritts oder der Nichtanreise sind Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens wie folgt verpflichtet:
    – bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30% des Endpreises
    – bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Endpreises
    – bis 07 Tage vor Mietbeginn: 80% des Endpreises
    Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
  5. Rücktritt durch Käthes Sommerhaus
    Vor oder während des Aufenthaltes im Ferienhaus kann Käthes Sommerhaus ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen, wenn ein Gast und/oder ein Mitreisender erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen, hierunter zählt auch, wenn Zahlungen nicht fristgemäß erbracht wird oder das Verhalten des Gastes gegen die Hausordnung bzw. AGB verstößt.
  6. Pflichten des Mieters
    Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Apartment, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Apartment und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Apartments bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
    Der Mieter verpflichtet sich ebenso zu einem störungsfreien Miteinander gegenüber anderen Gästen, Nachbarn und Mitarbeitern des Hauses.
    Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
    Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
  7. Datenschutz
    Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
  8. Haftung
    Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
  9. Schlussbestimmungen
    Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nähesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Reinhardtsdorf-Schöna.

Schöna im Juni 2022